Berliner Debatte Initial
Windenergienutzung in der Pionierphase (1975-1991)
17 Seiten | Autor: Mario Neukirch
Beim ökologischen Umbau der Stromversorgung ist die Windenergie zu einer Schlüsseltechnologie avanciert. Sie hat zu verschiedenen Zeiten eine wichtige Rolle gespielt: Sei es bei der Segelschifffahrt, dem Betrieb der historischen Windmühlen oder den sogenannten Windmotoren zur Stromproduktion vor etwa 80 bis 100 Jahren. Der folgende Artikel befasst sich mit der modernen Windenergienutzung, die unmittelbar nach dem Ölpreisschock von 1973 eingesetzt hat und in direkter Kontinuität zu ihrer heutigen Anwendung steht. Der Fokus der Analyse liegt auf dem Zeitraum von 1975 bis 1991. Während dieser Zeit, die hier als Pionierphase definiert wird, haben sich Märkte für Windanlagen nur in wenigen Ländern, darunter insbesondere in Dänemark, Kalifornien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland etabliert.
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Öffentlich, weil es besser ist?
12 Seiten | Autor: Klaus Lederer, Matthias Naumann
Die 1990er Jahre waren durch eine Welle der Privatisierung und der Liberalisierung in diversen Sektoren der Daseinsvorsorge gekennzeichnet. Inzwischen scheint es geradezu eine Renaissance der kommunalen Wirtschaftstätigkeit zu geben. Die Stadt Bergkamen in Nordrhein-Westfalen übernahm ihre Abfallwirtschaft 2006 wieder in Eigenregie, bereits 2005 hatte der Landkreis Uckermark ebenfalls die Abfallentsorgung wieder einem kommunalen Unternehmen übertragen, und die Bürger der Stadt Freiburg stoppten 2006 mit einem Bürgerentscheid den Verkauf städtischer Wohnungen. Die Stadt Leipzig sagte eine Teilprivatisierung der Stadtwerke ab, nachdem 2008 87 Prozent der Bevölkerung gegen dieses Vorhaben gestimmt hatten. In Berlin wurde eine Initiative gestartet, die sich für die Offenlegung der Verträge mit RWE und Veolia über die Beteiligung an den landeseigenen Berliner Wasserbetrieben einsetzt. Der Senat von Berlin bemüht sich ebenfalls um eine Transparenz der Verträge, und es gibt keine Partei im Landesparlament, die die Teilprivatisierung 1999 aus heutiger Sicht nicht als schweren Fehler bezeichnet.
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Die Europäisierung der Beschäftigungspolitik und die Destandardisierung der Beschäftigung in Deutschland
15 Seiten | Autor: Max Koch
Die „Offene Methode der Koordinierung“ und speziell die Europäische Beschäftigungsstrategie, sind ein deliberativer Versuch, mittels eines qualitativ neuen Governance-Systems auf der gemeinsamen europäischen Ebene mit der Diversität der nationalen sozial- und wirtschaftspolitischen Traditionen umzugehen: Während die Ziele der Politik zunehmend zentral formuliert werden, werden die Wege und Methoden zur Erreichung dieser Ziele hauptsächlich auf der nationalen Ebene und entsprechend den nationalen Traditionen definiert.
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Vom Wert bioinformationeller Privatheit und der diskursiven Macht ungelöster „Governance-Probleme“
13 Seiten | Autor: Georg Lauß
In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren wurde dem Aufbau und der transnationalen Vernetzung von Biobankenprojekten1 in ganz Europa immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Dies ist nicht zuletzt deshalb der Fall, weil der Aufbau einer Biobank in Island in den späten 1990er Jahren unter anderem am Widerstand von Protestbewegungen scheiterte. Dabei ist die Praxis des Sammelns von Geweben und medizinischen Informationen an sich nicht neu (vgl. Morente et al. 2008, Fullerton et al. 2010, Metzler 2010). Trotzdem entwickelte sich in den letzten Jahren eine immer dynamischere bioethische Diskussion über die grundsätzliche Frage, inwieweit Biobankenprojekte aufgrund der Tatsache, dass sie große Mengen potentiell sensibler Daten sammeln und für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen, ethisch problematisch sind. Datenschutz und die informierte Patienteneinwilligung standen im Zentrum der Debatte. Bei Ersterem ging es um die Frage, was andere von einer Person wissen dürfen oder sollen (informationelle Privatheit), und bei Letzterem darum, welche Aspekte des menschlichen Lebens eine Person eigenständig kontrollieren kann und darf (dezisionale Privatheit).
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Das persönliche Genom
13 Seiten | Autor: Lars Øystein Ursin
Die ersten Karten des menschlichen Genoms wurden im Jahr 2000 präsentiert. Heute, zehn Jahre später, scheint die Sequenzierung des Genoms jedes einzelnen Bürgers, die es ermöglichen würde, die Vorsorge und Behandlung von Krankheiten zu personalisieren, nicht mehr allzu weit entfernt. In diesem Aufsatz werde ich einige ethische Herausforderungen sondieren, die sich mit einer individualisierten Genomik (personal genomics) für die Privatheit (privacy) und die Zustimmung (consent) zur Forschung ergeben. Unser wachsendes genetisches Wissen stellt den Schutz der Privatsphäre bzw. den Datenschutz in der Biobankforschung in Frage. Es hat sich herausgestellt, dass deidentifiziertes genetisches Material in steigendem Maße Rückschlüsse auf die Identität der Personen, von denen dieses Material stammt, zulässt. Welche Konsequenzen hat das für die Privatheit von Biobankteilnehmern und wie sollen wir mit genomischen Informationen im Rahmen der Rekrutierung für Biobanken und die Biobankforschung umgehen? Es ist schwer absehbar, wie sich die Geschichte der individualisierten Genomik weiterentwickeln wird. Was bedeutet diese Ungewissheit für die Regelung der Zustimmung im Zusammenhang mit Biobanken? Meine These lautet, dass es in diesem Kontext unangemessen ist, Zustimmung und Privatheit strikt in Begriffen von Eigentum (ownership) und Kontrolle (control) zu sehen. Für ein tragfähiges Verständnis der in diesem Feld auftretenden ethischen Probleme müssen wir eine relationale Perspektive entwickeln. Diese rückt die (veränderlichen) Beziehungen und Kontexte in den Blick, welche über die Bedeutung und Angemessenheit der Zustimmungsanforderungen und des Datenschutzes bestimmen.
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Das Prinzip der informierten Zustimmung in der Biobankforschung
13 Seiten | Autor: Katharina Beier
Den seit Mitte der 1990er Jahre international geführten Debatten um die ethischen und rechtlichen Herausforderung der Forschung mit Biobanken liegt ein grundsätzlicher Konflikt zugrunde: Während auf der einen Seite ein begründetes Interesse an Fortschritten der Forschung besteht, die letztendlich dem Wohl der Allgemeinheit nützen könnten, gilt es dieses Ziel auf der anderen Seite mit den individuellen Interessen der Spender von Körpermaterialien und den damit verbundenen (genetischen) Daten in Einklang zu bringen.1 Als Antwort auf diese, nicht nur die Biobankforschung kennzeichnende, Problemkonstellation wird in der Medizinethik üblicherweise auf die Notwendigkeit informierter Zustimmung (informed consent) verwiesen. Dabei handelt es sich um ein grundlegendes Prinzip der Medizin- und Forschungsethik, das seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts die Legitimität ärztlichen Handelns ebenso wie der Forschung am Menschen maßgeblich bestimmt.
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Forschungsteilnahme als Sozialpflicht?
10 Seiten | Autor: Imme Petersen
Ob in Island, Estland, Großbritannien, Lettland, Singapur oder Japan – das nationale Interesse an ‚Populationsbiobanken‘ boomt. Bürger werden aufgefordert, DNA-Proben zusammen mit Informationen über Vorerkrankungen, Genealogien und Lebensstil der genetischen Forschung zur Verfügung zu stellen. Um Freiwillige für solche nationalen Großprojekte zu gewinnen, wird in ethischen Diskursen die Forschungsteilnahme des Einzelnen in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. In diesem Beitrag möchte ich die diskursive Auseinandersetzung um die ethische Rechtfertigung für die Teilnahme an der Biobankforschung analysieren und diskutieren, welche Konsequenzen sich durch eine veränderte Rechtfertigungslogik für die Teilnehmer von Populationsbiobanken ergeben.
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Spendende Verkäuferinnen – Eizellen für die Klonforschung
13 Seiten | Autor: Susanne Schultz, Kathrin Braun
Ein begehrter Rohstoff der biotechnologischen Forschung wird aus Frauenkörpern gewonnen: Eizellen. Dabei handelt es sich um eine in mehrerer Hinsicht flüchtige Forschungsressource, denn Eizellen sind im Unterschied zu anderen Körperteilen und -materialien extrem verderblich. Stammzellforschungsprojekte, die mit dem somatischen Zellkerntransfer – auch als Klonen bekannt – experimentieren, sind auf sehr frische, höchstens einige Stunden „alte“ und reife Eizellen angewiesen. Um Zugriff auf den zumeist als knapp beschriebenen Rohstoff zu bekommen, bedarf es somit einer engen räumlich-zeitlich-institutionellen Koordination der Forschungslabore mit den Reproduktionskliniken, die die „Eizellernte“ organisieren. Zudem haben StammzellforscherInnen inzwischen die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Frauen bereit sind, ohne Gegenleistung Eizellen für die Forschung abzugeben, schließlich sind die Belastungen und gesundheitlichen Risiken der Eizellgewinnung enorm. Bisher gibt es jedoch in europäischen Ländern, aber auch etwa im Stammzellforschungs-Eldorado Kalifornien regulatorische Beschränkungen für eine offene Kommerzialisierung von Eizellen für die Forschung.
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Cui bono?
9 Seiten | Autor: Nils Hoppe
In den letzten Jahren hat sich die Diskussion über die „Eigentumsfähigkeit“ des menschlichen Körpers intensiviert. Zahlreiche Publikationen beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie weit der Körper und seine Produkte als Sache betrachtet werden können.1 Oft verirrt sich die Diskussion dabei in sehr theoretischen Fragestellungen und versäumt es, die gelebte Realität zu berücksichtigen: Das vom menschlichen Körper getrennte biologische Material ist längst eine Sache und wird auch so behandelt. Inzwischen geht es vielmehr darum, diese (im Übrigen meist wünschenswerte) Realität auf vernünftige Art und Weise zu regeln. Es ist die Arbeitsthese dieses Beitrags, dass die derzeit international diskutierten Regelungsansätze auf fehlerhaften Annahmen beruhen. Das soll am Beispiel einiger oft als paradigmatisch gesehener Fälle aus der internationalen Literatur demonstriert werden. Im Vorfeld soll hier zunächst kurz auch auf einige grundlegende Fragen eingegangen werden, ehe anhand von Fallbeispielen das wichtigste Problem in diesem Themenkreis beleuchtet wird: Wer darf nun eigentlich Nutzen aus humanem Material ziehen, wer nicht und weshalb?
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Ökonomie der Körperteile
10 Seiten | Autor: Christian Lenk
Dass der menschliche Körper und seine Teile nicht als Ware betrachtet und gehandelt werden dürfen, stellt einen weithin anerkannten ethischen Grundsatz dar, der in den Transplantationsgesetzgebungen vieler Länder fest verankert ist. In Deutschland dürfen Organe daher zum Beispiel nur mit Zustimmung der Spender oder – im Falle der postmortalen Spende – ihnen nahestehender Angehöriger entnommen werden. Mit Blick auf die Forschung an menschlichen Geweben gerät das für Organe geltende Kommerzialisierungsverbot indessen auf den Prüfstand. Die Tatsache etwa, dass es sich bei den entnommenen Geweben häufig um „operative Reste“ handelt, die ihren Wert erst durch die Aufbereitung und Auswertung seitens der Forscher erhalten, könnte als Einfallstor für die Kommerzialisierung derartiger Körpermaterialien herangezogen werden.
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