Verbot biologischer Waffen stärken! 40 Jahre BW-Konvention
5 Seiten | Autor: Hubert Thielicke
Am 10. April 1972 wurde in den Hauptstädten der drei Depositäre Großbritannien, UdSSR und USA die Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) und Toxinwaffen und über ihre Vernichtung (BW-Konvention) zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie stellt nicht nur die erste weltweite Abrüstungsmaßnahme dar, sondern verbietet auch eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen und verhindert präventiv den militärischen Missbrauch wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf dem Gebiet der Biowissenschaften. Die Konvention trat am 26. März 1975 in Kraft. Heute gehören ihr 165 Teilnehmerstaaten an.
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