UN
Die Pazifikstaaten und das Seevölkerrecht
6 Seiten | Autor: Gunter Görner
Das im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossene Seerechtsübereinkommen schuf ein spezielles Regime für die Meere und Ozeane, die „Verfassung der Meere“. Der Autor, der an den Vertragsverhandlungen teilnahm, analysiert wichtige Bestimmungen des Vertragswerkes, die für die Pazifikstaaten von besonderem Interesse sind, wie die über das Küstenmeer, die Archipelstaaten, die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel.
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Südsee real
ISSN 0944-8101 | 72 Seiten
Pazifisches Jahrhundert, so wurde das 21. Jahrhundert schon vor mehr als 100 Jahren genannt. Es scheint, dass der Pazifik der Austragungsort (kommender) hegemonialer Kämpfe der Großmächte ist. Jedoch gibt es in diesem Raum bereits eine Vielzahl von Akteuren, vom Kontinent bis zum Atoll. Sie engagieren sich in Abrüstungsfragen, sie kooperieren und sie streiten sich, untereinander und mit den Großmächten, die meinen, dass dieser Raum eine terra nullius, ein Niemandsland, sei. Dass dem nicht so ist und sich diese Region nicht im Windschatten der Weltpolitik befindet, zeigt das Thema dieses Heftes recht anschaulich.
Inhalt
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Australiens Umbau der Regionalarchitektur in Ozeanien
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Fidschi vs. Australien und Neuseeland
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Über die Vergleichbarkeit der Balkankriege, des Zerfalls Jugoslawiens und der UdSSR mit den Konflikten in und um die Ukraine – Ein Briefwechsel
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Tod eines UN-Generalsekretärs
4 Seiten | Autor: Henning Melber
War es ein Unfall oder ein Attentat? Noch heute gibt der Tod des damaligen UN-Generalsekretärs Dag Hammarskjöld Rätsel auf. Fest steht, dass er bei einem Flugzeugabsturz über Afrika ums Leben kam. Eine 2012 einberufene Untersuchungskommission fand Hinweise dafür, dass es sich hierbei nicht zwangsläufig um einen Unglücksfall gehandelt habe. Allerdings bleiben wichtige Dokumente, die zur Aufklärung beitragen könnten, weiterhin unter Verschluss.
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Zahnlos, aber nicht wertlos?
2 Seiten | Autor: Wolfgang Schwarz
Nach dreijähriger Vorlaufphase und fast siebenjährigen Verhandlungen, die kurz vor ihrem Abschluss noch zu scheitern drohten, wurde am 2. April dieses Jahres in der Vollversammlung der Vereinten Nationen über ein globales Übereinkommen zur Regulierung des Waffenhandels (Arms Trade Treaty, ATT) abgestimmt. Der Vertrag verbietet die Ausfuhr von Rüstungsgütern, wenn diese in anderen Staaten bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zum Einsatz kommen könnten. Exportausschlussgründe sollen des Weiteren ernsthafte Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte durch die Empfängerländer sein. Auch Terroristen dürfen nicht beliefert werden.
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