Was wird aus dem Angriffskriegsverbot?

4 Seiten | Autor: Sibylle Tönnies

In Artikel 2 ihrer Charta versprechen sich die Mitglieder der Vereinten Nationen, jede gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen. Dieses „Angriffskriegsverbot“ macht den Kern des modernen Völkerrechts aus und ist der Erfolg hundertjähriger pazifistischer Anstrengungen. Es kann aber nicht gewaltsam durchgesetzt werden. Die UNO verfügt über keine Exekutive. Die Gültigkeit des Angriffskriegsverbots ist auf die öffentliche Meinung der Welt angewiesen – auch auf die deutsche. Diese aber ist treulos. Je nachdem, ob sie sich vom Waffeneinsatz gerade etwas verspricht oder nicht, verwirft oder unterstützt sie das Verbot des Angriffskrieges.

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Erschienen in
Welttrends 58 | 2008
Regionalmacht Iran
160 Seiten

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