Der Parlamentsvorbehalt als Kooperationshindernis
Bundeswehr als Parlamentsarmee
6 Seiten | Autor: Ulf von Krause
Mit dem Streitkräfteurteil von 1994 hob das Bundesverfassungsgericht das jahrzehntelange Grundverständnis eines Nichteinsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bündnisgebietes auf. Diese Auffassung wurde aber mit einem „Parlamentsvorbehalt“ konditioniert. Seitdem gibt es eine intensive Diskussion um Konzepte und Praxis militärischer Kooperation und Integration in Europa. Derzeit will der Bundestag jedoch keine Fortentwicklung der Parlamentsbeteiligung in Richtung einer stärkeren militärischen Integration.
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