Deutschland und der Syrienkrieg
3 Seiten | Autor: Alexander Neu
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 4. Dezember 2015 den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung am Syrienkrieg mit dem Titel „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen“.
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