Ungarn hat gewählt – aber wie?
6 Seiten | Autor: Máté Szabó
Zum sechsten Mal bestimmten die Bürger Ungarns 2010 ihr Parlament in freier Wahl. Sie beriefen 386 Abgeordnete, die insgesamt zehn Millionen Bürger repräsentieren. Im Gegensatz zur Bundesrepublik ist das ungarische Wahlsystem auf einen zentralistischen Staat ausgerichtet, denn dort kennt man keinen Deutschland vergleichbaren Föderalismus (Körösényi u. a. 2010). Und doch gibt es gewisse Ähnlichkeiten: So hat jeder zwei Stimmen, die unabhängig voneinander vergeben werden können. Mit einer Stimme wählen die Bürger ihren lokalen Wahlkreisabgeordneten nach dem Mehrheitsprinzip. Die andere geben sie für eine regionale Parteiliste ab. Wie die Bundesrepublik kombiniert Ungarn Elemente der Mehrheits- mit Aspekten der Verhältniswahl, wenn auch die Mehrheitswahlkomponente dominiert. Zugleich kennt auch Ungarn eine Fünf-Prozent-Sperrklausel, aber es gibt zwei aufeinanderfolgende Wahlrunden in den Einpersonenwahlkreisen. Kam der zweiten Runde in der Vergangenheit durchaus entscheidene Bedeutung zu, war sie in der diesjährigen Wahl nahezu überflüssig. Denn bereits im ersten Wahlgang vom 11. April votierte die überdeutliche Mehrheit der Wähler für die Mitte-Rechts-Partei Fidesz.
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