DSS-Arbeitspapiere 30 | 1996

Sicherheitspolitische Aspekte der Entwicklung nach der deutschen Wiedervereinigung

ISSN 1436-6010 | 36 Seiten

Nach der bedingungslosen Kapitulation im Jahr 1945 und der Aufteilung des Deutschen Reiches in vier Besatzungszonen war die Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 ein erster Schritt zu neuer Staatlichkeit. Aber erst 1955 ging die Besatzungszeit offiziell zu Ende. Die Bundesrepublik wurde Mitglied der NATO und damit auch ein (fast) souveräner Staat. Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges behielten sich die Verantwortung für „Deutschland als Ganzes und Berlin“ vor. Die Bundeswehr wurde nach außerordentlich kontroversen Diskussionen in Öffentlichkeit und Parlament im gleichen Jahr gemäß Art. 87 a „zur Verteidigung“ aufgestellt. Sie war von Anbeginn fest in die Strukturen der NATO eingebunden. Sie besaß keinen Oberbefehlshaber, keinen Generalstab und damit auch keine nationale Führungsfähigkeit. Für ihren Umfang (500.000 Mann, 12 Divisionen) und ihre Bewaffnung gab es Auflagen. Die Politik der Bundesrepublik ging von Anfang an dahin, sich gegen den anderen auf deutschem Boden entstandenen Staat, die „Deutsche Demokratische Republik“, abzugrenzen. Sie erkannte die DDR nicht nur selbst nicht an, sondern betrachtete deren Anerkennung durch andere Staaten als unfreundlichen Akt, der nach der Hallstein-Doktrin in der Regel (Ausnahme Sowjetunion) mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen beantwortet wurde. Wegen dieser Politik kam auch ein Beitritt der Bundesrepublik zur Organisation der Vereinten Nationen nicht in Frage. Die Sowjetunion hätte ein Beitrittsgesuch der Bundesrepublik mit ihrem Veto verhindert, wenn nicht gleichzeitig die DDR aufgenommen worden wäre. So blieben zunächst beide deutsche Staaten vor der Tür der Weltorganisation, obwohl Art. 24 des Grundgesetzes die Bundesrepublik ausdrücklich ermächtigte, sich zur Wahrung des Weltfriedens einem „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ anzuschließen.

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