Erich Hocke

DSS-Arbeitspapiere 6 | 1992

Konflikte im ehemaligen Jugoslawien und die Rolle von Streitkräften

Vortrag und Diskussionsbeiträge zur DSS-Veranstaltung am 14.10.92
Autor: Erich Hocke

ISSN 1436-6010 | 21 Seiten

Das Ende des „realen Sozialismus“ und des Ost-West-Konfliktes bedeudete auch das Ende Jugoslawiens als Gemeinwesen, den Untergang eines Staates, der im Zeichen der nationalen Befreiung von fremder Herrschaft aus dem Zerfall des Osmanischen Reiches und der Habsburger Monarchie entstanden war. Mit wechselndem Schicksal bestand dieser Staat seit 1918. Nach Beendigung des Systemkonflikts war nun allerorts das Interesse an Jugoslawien als Land mit einer spezifischen Stellung zwischen den Lagern erloschen. Dies bedeutet nicht, daß es nicht in Washington, Paris, London und Moskau – weit weniger allerdings in Bonn – ein Interesse am Weiterbestehen dieses Staates gegeben hätte. Unterschiedliche Beweggründe, manche historischen Bedingungen und nicht zuletzt das düstere Ahnen heraufziehender Konflikte wirkten hierbei. Jedenfalls wandelte sich die internationale Rolle Jugoslawiens nachhaltig. Die Möglichkeit des Landes, selbst aus dem Systemkonflikt mannigfaltigen Nutzen zu ziehen, entfiel. Aus einer nicht unbedeutenden internationalen Position – insbesondere in der Bewegung der Blockfreien und über sie – fiel das Land wieder in den europäischen Hinterhof zurück. Viel gravierender ist jedoch, daß mit dem „jugoslawischen Sozialismus“ auch die bisherige Grundlage der jugoslawischen Identität zerbrach. Als am 1. Dezember 1918 der „Staat der Serben, Kroaten und Slowenen“ (SHS) als erbliche konstitutionelle Monarchie unter einem serbischen Königshaus proklamiert wurde, gab es zwischen Serben, Kroaten und Slowenen („Staatsvolk“) keine Gleichberechtigung, und alle nicht zum Staatsvolk zählenden Nationalitäten wurden unterdrückt. Die Auseinandersetzungen zwischen der serbischen und der kroatischen Bourgeoisie um die politische Vorherrschaft endeten mit der serbischen Hegemonie, die in der Verfassung von 1921 auch staatsrechtlich fixiert wurde.

DSS-Arbeitspapiere 7 | 1993

Wehrpflicht pro und contra

Wehrformen und ihre Konsequenzen; 11 Thesen
Autor: Erich Hocke

ISSN 1436-6010 | 21 Seiten

Unter der Wehrform versteht man die – in der Neuzeit zumeist rechtlich geregelten – Verfahren, die in einem Staat im Frieden und im Krieg zur Rekrutierung des Personals für die Streitkräfte angewandt werden. In der Geschichte kamen zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern unterschiedliche Wehrformen zur Anwendung. So sind z.B. allgemeines Aufgebot, Aufgebotsverpflichtung der Landesdefension, Kantonsystem, Konskription, Werbung, Söldnerheere und Pressung einige der Begriffe, die historische Wehrformen charakterisieren. Die in der Gegenwart verbreitetsten Wehrformen sind die (allgemeine) Wehrpflicht (Wehrpflichtarmee) und der freiwillige Wehrdienst (Freiwilligen- bzw. Berufsarmee) sowie deren Mischformen. Reine Wehrpflichtarmeen gibt es kaum. Dies hat auch den sachlichen Grund, daß für die Heranbildung von Spezialisten und Führungskräften die Dauer des Grundwehrdienstes nicht hinreichend wäre. In Staaten mit Freiwilligen- bzw. Berufsarmeen gilt der ausschließlich freiwillige Wehrdienst meist nur in Friedenszeiten, während für den Kriegsfall Wehrpflicht besteht. Die Wehrpflicht wie auch der freiwillige Wehrdienst (mit der Waffe) können ausschließlich für Männer oder für Männer und Frauen gelten. Es kann ein Recht zur Wehrdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerung) mit oder ohne Verpflichtung zu einem (zivilen) Ersatzdienst bestehen. In Staaten mit Wehrpflicht besteht in der Regel kein Recht zur Verweigerung des (zivilen) Ersatzdienstes (Totalverweigerung). Die Frage Miliz oder stehendes Heer ist nicht mit der Wehrform zu verwechseln. In heutigen Staaten mit einem Milizsystem (z.B. Schweiz) existiert in der Regel Wehrpflicht, und die Streitkräfte sind eine Mischform von Miliz und Kaderarmee.

DSS-Arbeitspapiere 12 | 1994

Osterweiterung der NATO

Weg zu einem gesamteuropäischen Sicherheitssystem?
Autor: Erich Hocke

ISSN 1436-6010 | 14 Seiten

Seit geraumer Zeit betreiben mehrere ehemalige Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages (WVO) sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion ihren Beitritt zur NATO. Sie sehen ihre Mitarbeit im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) , der sich im Dezember1991 konstituierte und zu dem alle diese Staaten gehören, nicht als hinreichend zur Bewältigung ihrer militärischen Sicherheitsprobleme an. Formelle Anträge auf Mitgliedschaft in der NATO haben gegenwärtig die Staaten der Visegrad-Gruppe (Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Ungarn) sowie Litauen gestellt. Beitrittswünsche – ohne daß offiziell Anträge vorliegen – werden ebenfalls von Rumänien, Bulgarien, Lettland und Estland geäußert. Politische Stimmen, die für eine NATOMitgliedschaft eintreten, gibt es auch – vorzugsweise in europäischen – Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Hervorzuheben ist, daß in keinem anderen Staat, der bislang militärisch bündnisfrei war (N+N-Staaten), der Wunsch auf NATO-Mitgliedschaft laut wird. Die Haltung der einzelnen NATO-Staaten zu diesen Beitrittswünschen wies im Vorfeld des NATO-Gipfels in Brüssel (10.-11.01.94) verschiedene Nuancen auf. Es ist davon auszugehen, daß diese Nuancen auch nach dem auf dem Gipfel erreichten Konsens ganz oder teilweise weiterbestehen.

DSS-Arbeitspapiere 25 | 1996

NATO und NATO-Osterweiterung

Pro und contra in Beiträgen

ISSN 1436-6010 | 42 Seiten

Mit Beiträgen von Erich Hocke, Dietrich von der Planitz, Ernst Woit.

DSS-Arbeitspapiere 47 | 1999

Die Waffen nieder!

Zum NATO-Krieg gegen Jugoslawien
Autor: Erich Hocke

ISSN 1436-6010 | 52 Seiten

Mit Beiträgen von Erich Hocke, Karl-Heinz Gräfe, Ernst Woit, Bernhard Graefrath, Gerhard Stuby.