Die Streitkräfte der Russischen Föderation
ISSN 1436-6010 | 44 Seiten
Am 7. Mai 1997 wurde auf einer Sitzung des Sicherheitsrates der Russischen Föderation unter Vorsitz von Boris Jelzin eine „Konzeption der nationalen Sicherheit“ bestätigt. Bereits am Vorabend hatte der damalige Sekretär des Sicherheitsrates, Iwan Rybkin, erklärt, daß diese Konzeption „die Möglichkeit gibt, nationale Übereinstimmung bei der Verwirklichung des strategischen Kurses zum Aufbau eines demokratischen und aufblühenden Rußlands zu erreichen“. Aber auch einen Monat später war der Öffentlichkeit lediglich bekannt, daß die Konzeption aus vier Teilen besteht, daß die Bedrohungen Rußlands nichtmilitärischen Charakter haben und daß Rußland auf das Recht zum Ersteinsatz von Kernwaffen Anspruch erhebt. Die Konzeption selbst wurde als „Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert und zunächst nicht veröffentlicht. Während intern davon gesprochen wurde, daß sie (nach der Zustimmung des Präsidenten!) einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen würde, verbreitete der Pressedienst des Sicherheitsrates, der Präsident selbst habe nach der Unterzeichnung des Grundsatzdokuments zwischen der Russischen Föderation und der NATO und des Vertrages mit der Ukraine angewiesen, sie zu überarbeiten. In der Presse wurde Verwunderung darüber geäußert, daß in Rußland internationale Verträge offensichtlich nicht auf der Grundlage der Konzeption der nationalen Sicherheit geschlossen werden, sondern nach der Unterzeichnung von Verträgen die Konzeption an die Verträge angepaßt wird. Dann wurde es für längere Zeit still um die Konzeption. Erst ein halbes Jahr später, am 17. Dezember 1997, unterzeichnete der Präsident einen Ukas über die Bestätigung der Konzeption, die dann am 27. Dezember veröffentlicht wurde.1 Obwohl das Dokument die Grundrichtungen für den Aufbau und die Reformierung des Staates und die Prioritäten für die Innen- und Außenpolitik festlegt, fand es erstaunlicherweise in westlichen Medien nur geringe Beachtung.
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