Kampfeinsatz in Syrien
Politische, rechtliche und militärische Fragen
3 Seiten | Autor: Hans-Joachim Gießmann
Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit den dritten Kampfeinsatz der Bundeswehr beschlossen. Er folgte damit der Bitte um Beistand für eine Mission, die der französische Präsident François Hollande unter Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der VN Charta als „Krieg“ ausgerufen hatte.
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