Südtirol: 50 Jahre Autonomie
5 Seiten | Autor: Marc Röggla, Roland Benedikter
Am 20. Januar 1972 trat das Südtiroler Autonomiestatut in Kraft. Es besiegelte die Südtiroler Autonomie als eine Territorialverfassung innerhalb der italienischen Nationalverfassung. Damit schuf es eine transnationale Brücke zwischen dem ehemaligen Mutterland Österreich und der Staatszugehörigkeit Südtirols zu Italien, indem die deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten per Grundgesetz in Kultur und Eigenheit geschützt werden. Der institutionalisierte Schutz ethnischer Minderheiten in Südtirol ist für ein vereintes Europa beispielgebend: Das friedliche Zusammenleben dreier Sprachen, Kulturen und Ethnien, der italienischen, deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen. Das wird als „Konkordanzdemokratie“ bezeichnet, die sich in das übergeordnete Modell der „Konsozialen Demokratie“ der Republik Italien einordnet. Damit ist im Gegensatz zur deutschen Konkurrenzdemokratie eine Art „Toleranz und Kooperation per Gesetz“ gemeint.
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