Die Bundeswehr als Parlamentsarmee?
4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes von 1994 und des Bundestages von 2005 weichen den im Grundgesetz kodifizierten Verteidigungsauftrag der Bundeswehr auf. Einsätze der Bundeswehr, die nicht ausschließlich diesem Zweck dienen, sind nicht verfassungskonform und müssen abgebrochen werden. Diese Rechtslage steht im Einklang mit der UN-Charta. Keine Völkerrechtsnorm verpflichtet einen Staat, seine Streitkräfte zu irgendeiner Mission ins Ausland zu schicken.
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