Bundesverfassungsgericht gibt der Außenpolitik Beinfreiheit
Zur Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Syrien
5 Seiten | Autor: Norman Paech
Der Einsatz der Luftwaffe der Bundeswehr in Syrien seit 2015 ist völkerrechtlich fragwürdig. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebnet den Weg, unter Verzicht auf ein UN-Mandat, nur auf der Basis eines Mandats der NATO oder EU, die Bundeswehr in Auslandseinsätze zu schicken. Notwendig ist ein Gesetz, um die Klagebefugnis der Fraktionen durch Gesetz zu erweitern, damit Klagen gegen Völkerrechtsverstöße nicht immer wieder als unzulässig zurückgewiesen werden.
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