Keine völkerrechtliche Verpflichtung zu Auslandseinsätzen

4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer

In ihren Begründungen für die Einsätze der Bundeswehr im Ausland beruft sich die Regierung gern darauf, dass sie damit völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkomme. Deutschland ist jedoch weder durch die UNO-Charta noch durch den NATO-Vertrag noch durch die EU-Verträge völkerrechtlich verpflichtet, die Bundeswehr zu Einsätzen ins Ausland zu schicken.

Schlagworte: Völkerrecht | NATO | UNO | Kampfeinsätze

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Erschienen in
Welttrends 116 | 2016
Neue Seidenstraßen
72 Seiten

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