Zahnlos, aber nicht wertlos?
2 Seiten | Autor: Wolfgang Schwarz
Nach dreijähriger Vorlaufphase und fast siebenjährigen Verhandlungen, die kurz vor ihrem Abschluss noch zu scheitern drohten, wurde am 2. April dieses Jahres in der Vollversammlung der Vereinten Nationen über ein globales Übereinkommen zur Regulierung des Waffenhandels (Arms Trade Treaty, ATT) abgestimmt. Der Vertrag verbietet die Ausfuhr von Rüstungsgütern, wenn diese in anderen Staaten bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zum Einsatz kommen könnten. Exportausschlussgründe sollen des Weiteren ernsthafte Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte durch die Empfängerländer sein. Auch Terroristen dürfen nicht beliefert werden.
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