DSS-Arbeitspapiere 7 | 1993

Wehrpflicht pro und contra

Wehrformen und ihre Konsequenzen; 11 Thesen
Autor: Erich Hocke

ISSN 1436-6010 | 21 Seiten

Unter der Wehrform versteht man die – in der Neuzeit zumeist rechtlich geregelten – Verfahren, die in einem Staat im Frieden und im Krieg zur Rekrutierung des Personals für die Streitkräfte angewandt werden. In der Geschichte kamen zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern unterschiedliche Wehrformen zur Anwendung. So sind z.B. allgemeines Aufgebot, Aufgebotsverpflichtung der Landesdefension, Kantonsystem, Konskription, Werbung, Söldnerheere und Pressung einige der Begriffe, die historische Wehrformen charakterisieren. Die in der Gegenwart verbreitetsten Wehrformen sind die (allgemeine) Wehrpflicht (Wehrpflichtarmee) und der freiwillige Wehrdienst (Freiwilligen- bzw. Berufsarmee) sowie deren Mischformen. Reine Wehrpflichtarmeen gibt es kaum. Dies hat auch den sachlichen Grund, daß für die Heranbildung von Spezialisten und Führungskräften die Dauer des Grundwehrdienstes nicht hinreichend wäre. In Staaten mit Freiwilligen- bzw. Berufsarmeen gilt der ausschließlich freiwillige Wehrdienst meist nur in Friedenszeiten, während für den Kriegsfall Wehrpflicht besteht. Die Wehrpflicht wie auch der freiwillige Wehrdienst (mit der Waffe) können ausschließlich für Männer oder für Männer und Frauen gelten. Es kann ein Recht zur Wehrdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerung) mit oder ohne Verpflichtung zu einem (zivilen) Ersatzdienst bestehen. In Staaten mit Wehrpflicht besteht in der Regel kein Recht zur Verweigerung des (zivilen) Ersatzdienstes (Totalverweigerung). Die Frage Miliz oder stehendes Heer ist nicht mit der Wehrform zu verwechseln. In heutigen Staaten mit einem Milizsystem (z.B. Schweiz) existiert in der Regel Wehrpflicht, und die Streitkräfte sind eine Mischform von Miliz und Kaderarmee.

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