Gregor Schirmer
Die Bundeswehr als Parlamentsarmee?
4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes von 1994 und des Bundestages von 2005 weichen den im Grundgesetz kodifizierten Verteidigungsauftrag der Bundeswehr auf. Einsätze der Bundeswehr, die nicht ausschließlich diesem Zweck dienen, sind nicht verfassungskonform und müssen abgebrochen werden. Diese Rechtslage steht im Einklang mit der UN-Charta. Keine Völkerrechtsnorm verpflichtet einen Staat, seine Streitkräfte zu irgendeiner Mission ins Ausland zu schicken.
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Die Pariser Friedenskonferenz 1919
4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Vom 18. Januar 1919 bis 21. Januar 1920 fand in Paris eine Konferenz der Staats- und Regierungschefs und Außenminister von 31 Siegerstaaten des Ersten Weltkriegs statt. Den Vorsitz führte der französische Präsident Georges Clemenceau, der zusammen mit dem US-Präsidenten Woodrow Wilson, der mit seinen „14 Punkten“ anreiste, dem englischen Premierminister David Lloyd George, dem italienischen Ministerpräsidenten Vittorio Orlando und dem japanischen Premierminister Hara Takashi eine Art „Politbüro“ der Konferenz(en) bildete. Datum und Ort waren von symbolischer Kraft. Der Eröffnungsredner, Frankreichs Präsident Henri Poincaré, nutzte die Gelegenheit, um sich für eine Demütigung des französischen Volkes durch Deutschland ohnegleichen zu revanchieren. Am 18. Januar 1871 hatte sich am gleichen Ort, in dem geschichtsträchtigen Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, der Preußenkönig Wilhelm III. zum Deutschen Kaiser krönen lassen.
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Gefährlich für Frieden und Völkerrecht
5 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Im Juli 2018 hat Verteidigungsministerin von der Leyen die neue „Konzeption der Bundeswehr“ erlassen, „das höchste konzeptionelle Dokument der Bundeswehr“. Es führt die strategische Standort- und Kursbestimmung im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr auf einer konzeptionellen Ebene fort. Dazu kommt ein drittes Dokument, das geheime „Fähigkeitsprofil der Bundeswehr“ vom September 2018, das detailliert den militärischen Bedarf bis 2031 beschreibt.
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Auf dem Weg zum Zweiten Weltkrieg
5 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
In der Nacht vom 29. zum 30. September 1938 unterschrieben der deutsche „Führer“ Hitler, der italienische „Duce“ Mussolini, der britische Premierminister Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier in München ein Abkommen, mit dem die Annexion des Sudetengebiets und des „restliche[n] Gebiet[s] vorwiegend deutschen Charakters“ – legitimer Bestandteil des souveränen Staates und Völkerbundmitglieds Tschechoslowakei (ČSR) – durch das faschistische „Großdeutsche Reich“ besiegelt wurde.
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Krieg für Menschenrechte?
6 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Das Konzept der „Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect – R2P) hat in den letzten Jahren einiges Aufsehen erregt. Es dient dazu, den „humanitären Interventionen“ eine völkerrechtliche Grundlage zu verschaffen. Ein Blick in die jüngere Geschichte in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten zeigt, dass das Konzept als Einfallstor diente – nicht (nur) um der Bevölkerung vor Ort zu helfen, sondern (auch) um die Interessen der intervenierenden Staaten durchzusetzen.
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Völkerrechtliche Lücke schließen: Atomwaffen verbieten
9 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Das bisherige „schrittweise“ Herangehen an die nukleare Rüstungsbegrenzung und Abrüstung führte in den vergangenen mehr als 50 Jahren zu einer Reihe bilateraler, regionaler und globaler Vereinbarungen, ohne das Problem des vollständigen Verbots der Kernwaffen zu lösen. Der Verbotsvertrag zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen.
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Keine völkerrechtliche Verpflichtung zu Auslandseinsätzen
4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
In ihren Begründungen für die Einsätze der Bundeswehr im Ausland beruft sich die Regierung gern darauf, dass sie damit völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkomme. Deutschland ist jedoch weder durch die UNO-Charta noch durch den NATO-Vertrag noch durch die EU-Verträge völkerrechtlich verpflichtet, die Bundeswehr zu Einsätzen ins Ausland zu schicken.
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Potsdam und Zwei-plus-Vier. Vier Anmerkungen
4 Seiten | Autor: Gregor Schirmer
Erstens: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde endlich die Potsdamer Grenzziehung an Oder und Neiße, die die DDR schon 1950 mit dem Görlitzer Abkommen anerkannt hatte, als endgültig „bestätigt“. Damit und mit dem darauf folgenden deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde ein Konflikt aus der Welt geschafft, der seit Potsdam die Beziehungen der BRD zu Polen und den Frieden in Europa schwer belastet hat.
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