Recht

Ralf Dahrendorf – Soziologische Phantasie und soziale Praxis

8 Seiten | Autor: Gernot Volger

In diesem Beitrag zeichnet Gernot Volger ein intellektuelles Porträt von Ralf Dahrendorf, das die Grundgedanken seiner soziologischen Analyse und seines daraus abgeleiteten politischen Programms darstellt und möglichen Verbindungen mit seinem Leben nachspürt. Zentral für Dahrendorfs Soziologie und sein politisches Programm eines radikalen Liberalismus sind die eng miteinander verwobenen Begriffe Konflikt und sozialer Wandel. Gesellschaftliche Veränderung ist nur über Konflikt möglich, wobei die „Verfassung der Freiheit“ geregelte und legitime Formen der Konfliktaustragung organisieren muss. Da eindeutige, letztbegründende Maßstäbe zur inhaltlichen Bestimmung der Richtigkeit von Entscheidungen nicht existieren, muss die Möglichkeit der Revision früherer Entscheidungen stets offengehalten werden. Dabei ging es Dahrendorf konkret um die westdeutsche Gesellschaft der Nachkriegszeit und deren Tradierung rückwärtsgewandter Modernität.

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Erschienen in
Berliner Debatte 3 | 2019
Heimatkunden
170 Seiten

WeltTrends 31 | 2001

Recht in der Transformation

ISBN 978-3-931703-77-6 | ISSN 0944-8101 | 200 Seiten

Es ist offensichtlich geworden, dass Demokratie ohne Recht zur Despotie der Mehrheit und Markt ohne Recht zu Wildwest-Kapitalismus führt. Der „Rechtsstaat“ und die „rule of law“ werden zwar beschworen, aber es wurde nicht ausreichend darüber diskutiert, wie man diese regulativen Ideen verwirklichen kann. Woran liegt es, wenn sich der Rechtsstaat trotz „laws on the book“ nicht einstellen will? Es fehlt an Fallstudien und vergleichender Literatur zum Einfluss der Regierungen des Westens, von internationalen Organisationen und der Europäischen Union auf die Übernahme von Rechtssystemen und Gesetzeswerken. Die Wirkung des Rechtsimports auf die lokale Rechtskultur ist nicht ausreichend empirisch dokumentiert, ebensowenig das Verhältnis zwischen Rechtsanspruch und -wirklichkeit. Wer sind die Akteure der Rechtstransformation? Welchen Stellenwert hat Recht in der Öffentlichkeit? Welche Modernisierungspotentiale besitzt es in den postkommunistischen Gesellschaften? Eignet sich Recht als Integrationsinstrument bzw. als Konfliktlösungsmechanismus?

Kinderrechte - Menschenrechte

Die Beiträge des Schwerpunkts zum Vorzugspreis – Der Themenschwerpunkt „Kinderrechte – Menschenrechte“ diskutiert die gängige Annahme, Kinderrechte durch den Bezug auf Menschenrechte begründen zu können. Welche theoretischen und praktischen Konsequenzen diese Annahme hat, ist weitgehend offen. Wer ist das Subjekt der Kinderrechte? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Themenschwerpunkt. In ihrer Einleitung stellen Teresa Behrends, Johanna Mierendorff und Ralf Mayer die einzelnen Beiträge vor und umreißen das Verhältnis von Kinder- und Menschenrechten sowie die Beziehungen zwischen Kinderrechtsdiskurs einerseits und Kindheitsforschung andererseits.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Dualismen, Dichotomien und Dogmatik

Kritische Anmerkungen zur Debatte über die Begründung der Kinderrechte

13 Seiten | Autor: Nicole Balzer, Johannes Drerup

In Debatten über die (Begründung der) Kinderrechte und den rechtlichen, moralischen und politischen Status von Kindern wird häufig mit überaus scharf konturierten Dualismen und Dichotomien operiert. Hierzu gehören zum einen die Entgegensetzung von partizipativ-emanzipatorischen und paternalistisch orientierten Deutungen der Kinderrechte, zum anderen eine Dualisierung von Ansätzen, die den Konstruktionscharakter von Kindheit(sbildern) betonen, und Ansätzen, die Kindheit als eine anthropologisch verankerte Lebensphase interpretieren. Im Beitrag werden die theoretischen Prämissen dieser tradierten dualistischen Zuordnungslogiken und Begriffspolitiken auf den Prüfstand gestellt. Diese sind, so die leitende These, einer angemessenen Bearbeitung der relevanten kinderrechtlichen Problemvorgaben nicht nur wenig förderlich, sondern sie tragen auch zu einer Verunklarung der theoretischen Frage- und Frontstellungen bei und versperren einen hinreichend differenzierten theoretischen Zugang zu Fragen der Begründung der Kinderrechte.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Kinderrechte als emanzipatorische Menschenrechte?

Eine Problematisierung der deutschsprachigen Kinderrechtsdebatte

13 Seiten | Autor: Fabian Kessl

Kinderrechte sind Menschenrechte. Diese weithin geteilte Prämisse wird anhand der menschenrechtstheoretischen Differenzierung von affirmativen versus emanzipatorischen Perspektiven, wie sie der Philosoph Christoph Menke vorschlägt, auf ihre konzeptionelle Ausprägungsform hin befragt. Der potenzielle Rechtsträger, historisch symbolisiert in der Figur des Sklaven, sucht nur eine menschenrechtliche Berücksichtigung seiner selbst durch die Herrschenden und keine wirkliche Anerkennung. Das würde nämlich eine Infragestellung der Herr-Knecht-Ordnung selbst nach sich ziehen. Analog und doch auch different zum Sklaven werden innerhalb der Fachdebatten um Kinderrechte Kinder zu potenziellen Rechtsträgern erklärt, denen allerdings im Unterschied zum Sklaven eine konstitutive Vulnerabilität zugeschrieben wird. Die vorgelegte menschenrechtstheoretische Problematisierung wird in diesem Aufsatz um eine zeitdiagnostische Kontextualisierung der jüngsten Konjunktur der Kinderrechtsperspektive ergänzt. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine emanzipatorische Ausrichtung von Kinderrechten als Menschenrechten markieren.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Prekäre Autonomie – Kinderrechte zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge, das den Diskurs um Kinderrechte bestimmt. Dabei rekonstruieren die Autor_innen die Gegenüberstellung der Forderungen nach gleichberechtigter Partizipation und Teilhabe sowie nach besonderem Schutz und Fürsorge für Kinder nicht nur, sondern hinterfragen diese auf ihre Prämissen. Ausgehend von der These, dass Subjekte als Gesetzgeber und Rechtsanwenderinnen das Recht gestalten, das Recht vice versa ein spezifisches Selbstverhältnis der Rechtsubjekte konstituiert, begreifen wir kindliche Unmündigkeit mitunter als Effekt eines juridischen Autonomieideals. Anhand einer hermeneutischen Analyse geltender Gesetzestexte untersuchen wir, inwiefern das Kindschafts- und Familienrecht auf diesen Sachverhalt Bezug nimmt und ihn gleichzeitig systematisch ausblendet, indem es die kindlichen Interessen und Bedürfnisse naturalisiert. Der Versuch, die Autonomie von Kindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verletzlichkeit zu garantieren, mündet so in eine einseitige Privilegierung biologischer Elternschaft, wodurch paradoxerweise für Kinder bedeutsame Bindungen bisweilen gefährdet werden.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Wohl und Würde

Zum antiautoritären Charakter der Bestimmung des Kindes in der Kinderrechtskonvention

9 Seiten | Autor: Georg Lohmann

Die 1990 in Kraft getreten UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) fördert und fordert eine gegenüber traditionellen, patriarchalischen Familienauffassungen geänderte Sicht des Kindes. In dem Beitrag werden zunächst die indirekten, über Recht und staatliches Handeln laufenden Einwirkungsmöglichkeiten der KRK skizziert. Die neue normative Ausrichtung der KRK wird normalerweise nur mit Bezug auf die dominierende Rolle erläutert, die die Beachtung und Förderung des Kindeswohls in der Konvention darstellt. Der Beitrag zeigt, dass darüber hinaus der in der KRK eher randständig verwandte Begriff der Würde des Kindes diese Ausrichtung auf eine gleichstellende Partnerschaft und altersgemäße Achtung der Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes vertieft. Lässt die Bestimmung des Kindeswohls durchaus kulturell unterschiedliche Realisierungen zu, so markiert die zu beachtende Würde des Kindes einen Kernbereich, in dem die prinzipielle Gleichwertigkeit und rechtliche Gleichstellung, die Achtung der Selbstbestimmung und der Anspruch auf ein Leben in Würde entgegenlaufenden Entscheidungen gewissermaßen entzogen sind. So sind traditionell noch erlaubte Gewaltanwendungen gegen Kinder prinzipiell verboten und die zu fordernde Nichtdiskriminierung von Mädchen wendet sich gegen traditionelle, patriarchalische Familienauffassungen.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Vorgeschichte und Praxis der völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechte

Wo ist das Subjekt?

11 Seiten | Autor: Lothar Krappmann

Der handlungstheoretische Begriff des Subjekts findet in den Auseinandersetzungen und Aktivitäten der Kinderrechtler_innen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen, wenig Aufmerksamkeit. Aber Elemente der Subjekthaftigkeit des Kindes, nach der Konvention junge Menschen bis zum Alter von 18, wie das Streben nach Anerkennung und Respekt, das Verlangen nach Berücksichtigung von Interessen und Wohl sowie die Forderung, gehört zu werden und mitwirken zu können, durchziehen die Entstehungsgeschichte der Konvention und, nach der Übernahme der Konvention in die Rechtsordnung der Vertragsstaaten, die Anstrengungen zur Umsetzung der zuerkannten Rechte. Der Aufsatz richtet den Blick auf Momente der Rechtsgeschichte und auf bedeutsame Bestimmungen der Konvention, in denen aufschimmert, dass die Konvention zu dem umfassenden sozialen Prozess gehört, unhintergehbare Subjektqualitäten des Kindes aufzuklären und zu stärken.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Wer ist das Subjekt der Kinderrechte?

Der Themenschwerpunkt „Kinderrechte – Menschenrechte“ diskutiert die gängige Annahme, Kinderrechte durch den Bezug auf Menschenrechte begründen zu können. Welche theoretischen und praktischen Konsequenzen diese Annahme hat, ist weitgehend offen. Wer ist das Subjekt der Kinderrechte? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Themenschwerpunkt. In ihrer Einleitung stellen Teresa Behrends, Johanna Mierendorff und Ralf Mayer die einzelnen Beiträge vor und umreißen das Verhältnis von Kinder- und Menschenrechten sowie die Beziehungen zwischen Kinderrechtsdiskurs einerseits und Kindheitsforschung andererseits.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Berliner Debatte Initial 2 | 2017

Kinderrechte – Menschenrechte

ISBN 978-3-945878-53-8 | ISSN 0863-4564 | 150 Seiten

Die Idee, Kinder als rechtsfähige Subjekte zu begreifen (und nicht als Besitz ihrer Eltern), reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Und doch hat es rund 200 Jahre gedauert, die Rechte von Kindern weltweit festzuschreiben. Das wichtigste zeitgenössische Dokument hierfür ist die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedete Kinderrechtskonvention. Mit ihr liegt ein völkerrechtlicher Rahmen vor, der zum Ausgangspunkt für politische Auseinandersetzungen wie für fachwissenschaftliche Debatten wurde. Aktuell dreht sich der politische Streit in Deutschland etwa um die Frage, ob Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden sollten. In der wissenschaftlichen Diskussion stehen konzeptionelle Fragen im Vordergrund, die sich auf den für die Kinderrechtskonvention zentralen Begriff des Kindeswohls und auf die Auslegung der ihn flankierenden Konzepte participation, protection und provision beziehen. Der Themenschwerpunkt Kinderrechte – Menschenrechte widmet sich dieser Diskussion. Im Fokus steht die gängige Annahme, Kinderrechte durch den Bezug auf Menschenrechte begründen zu können. Welche theoretischen und praktischen Konsequenzen diese Annahme hat, ist jedoch offen. Wer ist das Subjekt der Kinderrechte? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Themenschwerpunkt. In ihrer Einleitung stellen Teresa Behrends, Johanna Mierendorff und Ralf Mayer die einzelnen Beiträge vor und umreißen das Verhältnis von Kinder- und Menschenrechten sowie die Beziehungen zwischen Kinderrechtsdiskurs einerseits und Kindheitsforschung andererseits.

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