Sarah Mühlbacher

Kinderrechte - Menschenrechte

Die Beiträge des Schwerpunkts zum Vorzugspreis – Der Themenschwerpunkt „Kinderrechte – Menschenrechte“ diskutiert die gängige Annahme, Kinderrechte durch den Bezug auf Menschenrechte begründen zu können. Welche theoretischen und praktischen Konsequenzen diese Annahme hat, ist weitgehend offen. Wer ist das Subjekt der Kinderrechte? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Themenschwerpunkt. In ihrer Einleitung stellen Teresa Behrends, Johanna Mierendorff und Ralf Mayer die einzelnen Beiträge vor und umreißen das Verhältnis von Kinder- und Menschenrechten sowie die Beziehungen zwischen Kinderrechtsdiskurs einerseits und Kindheitsforschung andererseits.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten

Prekäre Autonomie – Kinderrechte zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge, das den Diskurs um Kinderrechte bestimmt. Dabei rekonstruieren die Autor_innen die Gegenüberstellung der Forderungen nach gleichberechtigter Partizipation und Teilhabe sowie nach besonderem Schutz und Fürsorge für Kinder nicht nur, sondern hinterfragen diese auf ihre Prämissen. Ausgehend von der These, dass Subjekte als Gesetzgeber und Rechtsanwenderinnen das Recht gestalten, das Recht vice versa ein spezifisches Selbstverhältnis der Rechtsubjekte konstituiert, begreifen wir kindliche Unmündigkeit mitunter als Effekt eines juridischen Autonomieideals. Anhand einer hermeneutischen Analyse geltender Gesetzestexte untersuchen wir, inwiefern das Kindschafts- und Familienrecht auf diesen Sachverhalt Bezug nimmt und ihn gleichzeitig systematisch ausblendet, indem es die kindlichen Interessen und Bedürfnisse naturalisiert. Der Versuch, die Autonomie von Kindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verletzlichkeit zu garantieren, mündet so in eine einseitige Privilegierung biologischer Elternschaft, wodurch paradoxerweise für Kinder bedeutsame Bindungen bisweilen gefährdet werden.

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Erschienen in
Berliner Debatte 2 | 2017
Kinderrechte – Menschenrechte
150 Seiten