Über den Grundsatz „Erlaubt ist alles, was nicht durch Gesetz verboten ist“

7 Seiten | Autor: Nikolai Matusow

Das in der Überschrift angeführte klassische allgemeine Rechtsprinzip, das auf das Römische Recht zurückgeht, findet sich heute in allen mehr oder weniger entwickelten Rechtssystemen. In der in Frankreich 1789 verkündeten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte hieß es in Artikel 5: „Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen zu verbieten, die der Gesellschaft schädlich sind. Alles, was durch·das Gesetz nicht verboten ist, kann nicht verhindert werden, und niemand kann genötigt werden zu tun, was das Gesetz nicht verordnet.“ Die Verfassung der·Französischen Republik von 1791 enthielt die gleiche Formulierung. Die Ideen dieser Dokumente wurden von zahlreichen namhaften Denkern der Vergangenheit, zum Beispiel von Hegel geteilt.

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Erschienen in
Berliner Debatte 1 | 1990
Das neue Antlitz des Sozialismus
112 Seiten

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